BGH verlangt schärfere Altersprüfung für Erotik-Seiten
19.10.07 (Allgemein)
Der Bundesgerichtshof (BGH) verschärft die Auflagen für deutsche Erotik-Seiten im Internet. Die Anforderungen beim Schutz von Jugendlichen vor pornografischen Angeboten wurden angehoben. Künftig muss zur Anmeldung für Online-Pornos eine persönliche Identifikation erfolgen – etwa über einen Postzusteller im aufwändigen Post-Ident-Verfahren. Unkomplizierte Anmeldeverfahren bei Erotik-Portalen gehören damit der Vergangenheit an.
Das haben die Richter gut gemacht!
So kommen keine Kinder und Jugendlichen mehr auf Erotikwebseiten, die einem in Deutschland ansässigen Unternehmen gehören!
Aber die Kids sind halt doch nicht so doof wie die Richter (denken) ! Es gibt genug erotische Angebote in deutscher Sprache auf ausländischen Seiten! Dort gibt es gar keinen Jugendschutz!
Was haben die Richter und die sogenannten Jugendschützer erreicht? Dass die Deutschen bei ausländischen Erotikwebseiten Umsatz machen und dem Deutschen Staat Steuereinnahmen verloren gehen!
In Sachen Jugendschutz sind wir dadurch kein Stück vorangekommen!
Das ist Deutschland …